
AGB
1. Geltungsbereich
Diese allgemeinen Bedingungen gelten soweit nicht die Vertragsparteien ausdrücklich und schriftlich abweichendes vereinbart haben. Die nachfolgenden Bestimmungen über Lieferung von Waren gelten sinngemäß auch für andere Leistungen im Rahmen des Geschäftsbetriebs. Diese Geschäftsbedingungen haben für alle, schriftlich, mündlich oder wie immer getätigten Bestellungen auf Weiteres Gültigkeit.
2. Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt zustande, wenn der Verkäufer nach Erhalt der Rechnung oder Auftragsbestätigung nicht widerspricht. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers. Die Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Aufträge bitten wir schriftlich unter gleichzeitiger Leistung einer Anzahlung zu erteilen. Der Kunde erhält zur Auftragsbestätigung eine Anzahlungsrechnung über 50% der Auftragssumme. Wird ein Auftrag von uns nicht oder nur mit Abweichungen angenommen informieren wir den Kunden innerhalb von 2 Wochen schriftlich. Änderungen müssen ebenfalls schriftlich erfolgen. Angaben in Katalogen und Prospekten sind nur gültig, wenn sie in der Auftragsbestätigung ausdrücklich erwähnt werden; andernfalls gelten sie als Einladung zur Angebotsabgabe durch den Kunden. Stellt der Käufer Pläne oder Maßangaben zur Verfügung, haftet er für deren Richtigkeit, es sei denn, die Unrichtigkeit ist offensichtlich oder es wurde ein Naturmaß vereinbart. Bei fehlerhaften Anweisungen des Käufers informieren wir ihn umgehend und bitten um neue Weisungen. Kommt der Käufer seiner Pflicht zur rechtzeitigen Weisung nicht nach, trägt er neben den bis dahin angefallenen Kosten auch die Verzugsfolgen. Bei aus Holz gefertigten Einrichtungsgegenständen sind natürliche Merkmale wie Astlöcher, Risse oder unterschiedliche Farbschattierungen im geringen Maß akzeptabel und mindern nicht den Wert. Geringfügige Abweichungen bei Farben oder Mustern von Raumtextilien oder Böden gelten ebenfalls als akzeptiert.
3. Preise und Zahlung
Unsere Preise gelten als Abholpreise. Gerne erstellen wir Ihnen ein Angebot für Liefer- und Montagekosten. Weichen die Gegebenheiten von den Angaben des Kunden ab (z. B. schwierige Hausanfahrt, mehrstöckiges Gebäude), behalten wir uns vor, Mehraufwände in Rechnung zu stellen. Bei Auftragserteilung ist eine Anzahlung von 50% erforderlich. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb einer Woche nach Legung der Teil- oder Abschlussrechnung zu begleichen.
4. Lieferung und Gefahrenübergang
Wenn nichts anderes vereinbart ist, gilt die Ware als „ab Lager“ verkauft. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware von uns dem Käufer zur Verfügung gestellt wird. Wir sind bemüht, die vorgesehenen Liefertermine einzuhalten. Mangels abweichender Vereinbarung beginnt die Lieferfrist mit dem spätesten der nachstehenden Zeitpunkte: a.) Datum der Erfüllung aller dem Kunden obliegenden technischen, kaufmännischen und finanziellen Voraussetzungen; b.) Datum, an dem wir die Lieferung der Ware zu leistende Anzahlung erhalten haben.
Wir sind berechtigt, Teil- oder Vorlieferungen durchzuführen und in Rechnung zu stellen. Sollte es zu einem Lieferverzug kommen und wir uns nicht innerhalb der im Auftrag angegebenen Lieferzeit beim Käufer melden, kann der Käufer schriftlich eine Nachfrist setzen. Im Falle von Sonderwünschen ist zu berücksichtigen, dass bereits bearbeitete Teile möglicherweise nicht anderweitig verwendet werden können.
Verzögert sich die Lieferung aufgrund eines Umstands, der einen Entlastungsgrund im Sinne dieser Geschäftsbedingungen darstellt, so wird eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist gewährt. Insbesondere gelten folgende Umstände als Entlastungsgründe: Arbeitskonflikte sowie alle vom Parteiwillen unabhängigen Umstände wie Brand, Fehlen von Transportmitteln, Mangel an Produktionsmitteln sowie Einschränkungen des Energieverbrauchs.
Schadenersatzansprüche wegen verzögerter Lieferung sind bei leichter Fahrlässigkeit unsererseits ausgeschlossen. Sollte trotz Nachfristsetzung durch unser Verschulden eine Lieferung entweder nicht oder nur teilweise erfolgen und die Ware nicht lieferbar sein, hat der Käufer keinen Anspruch auf weitere Ansprüche oder Schadenersatz. Der Käufer hat jedoch das Recht auf Erstattung der für die nicht gelieferten Waren geleisteten Zahlungen. Andere Ansprüche des Kunden gegen uns aufgrund des Verzuges sind ausgeschlossen.
5. Gewährleistung
Soweit wir selbst Hersteller des Vertragsgegenstandes sind, gelten die gesetzlichen Bestimmungen über die Gewährleistung. Anderenfalls treten wir schon jetzt jeden Gewährleistungsanspruch an den Käufer vollinhaltlich ab. Handelsübliche oder technisch nicht vermeidbare, geringfügige Abweichungen berechtigen nicht zu Mängelrüge. In Gewährleistungs- und ähnlichen Fällen können wir nach unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung innerhalb angemessener Zeit vornehmen. Bei etwaigen Fehlschlägen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann unser Kunde nach seiner Wahl den Rücktritt vom Vertrag erklären oder die Herabsetzung der Vergütung verlangen; das Recht auf Rücktritt vom Vertrag beschränkt sich auf diejenige Vertragsstelle, die von dem Mangel unmittelbar betroffen sind, sowie diejenigen, deren Aufrechterhaltung aus diesem Grunde für unseren Kunden unter Anlegung objektiver Maßstäbe vernünftigerweise nicht von Interesse sein kann. Leistungen aus Kulanz begründen in keinem Fall irgendwelche Ansprüche an uns. Reklamationen im Rahmen von Gewährleistungsansprüchen nach Fristsetzungen und andere wichtige Erklärungen des Kunden an uns sind nur wirksam, wenn sie uns schriftlich erweislich zugekommen sind.
6. Kostenvoranschläge
Kostenvoranschläge sind grundsätzlich unverbindlich. Die Erstellung eines Kostenvoranschlages verpflichtet uns nicht zur Annahme auf Durchführung der im Kostenvoranschlag verzeichneten Leistungen. Konzepterstellungen und Planungen werden mit einem Honorarvertrag in Rechnung gestellt.
7. Zahlung und Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Die Rechnungsbeträge sind innerhalb einer Woche ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu bezahlen.
Bei Zahlungsverzug sind wir auch ohne vorangegangene Mahnung berechtigt, die bankmäßigen Zinsen als Verzugszinsen ab Fälligkeitstag in Anrechnung zu bringen. Ist der Käufer mit einer vereinbarten Zahlung oder sonstigen Leistung im Verzug, so sind wir überdies berechtigt, entweder auf Erfüllung des Vertrages zu bestehen und a.) die Erfüllung unserer eigenen Verpflichtungen bis zur Bewirkung der rückständigen Zahlungen oder sonstigen Leistungen aufzuschieben; b.) eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist in Anspruch zu nehmen und c.) den ganzen noch offenen Kaufpreisrest fällig zu stellen (Terminverlust) oder unter Einräumung einer angemessenen Nachfrist den Rücktritt vom Vertrag erklären. Hat bei Ablauf der Nachfrist der Käufer die geschuldete Zahlung oder sonstige Leistung nicht erbracht, so können wir uns durch einfache schriftliche Mitteilung vom Vertrag lossagen. Der Käufer hat bereits gelieferte marktgängige Waren an uns zurück zustellen und Ersatz für die eingetretene Wertminderung der Ware zu leisten sowie alle gerechtfertigten Ausgaben zu erstatten, die wir für die Durchführung des Vertrages machen mussten. Bei nicht marktgängigen Waren (Sonderanfertigungen) sind wir berechtigt, sowohl die fertigen als auch angearbeitete Teile unserem Kunden zur Verfügung zu stellen und hierfür den entsprechenden Anteil des Verkaufspreisen zu verlangen. Bis zur vollständigen Erfüllung aller finanziellen Verpflichtungen des Käufers behalten wir uns das Eigentumsrecht am Kaufgegenstand vor. Der Käufer hat den erforderlichen Formvorschriften zur Wahrung des Eigentumsvorbehalts nachzukommen. Bei Pfändung oder sonstiger Inanspruchnahme ist der Käufer gehalten, unser Eigentumsrecht geltend zu machen und uns unverzüglich zu verständigen. Eine Rückstellung bzw. Rücknahme der Ware in den oben angeführten Fällen oder von Waren, welche im Vorbehaltseigentum stehen, ist einem Rücktritt vom Vertrag nicht gleichzusetzen. Der Käufer ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Gewährleistungsansprüchen oder sonstigen nicht von uns anerkannten Gegenansprüchen zurückzuhalten. Hat unser Kunde Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu leisten und weist er nicht nach, dass uns ein Schaden nicht oder wesentlich niedriger entstanden ist, so berechnen wir – vorbehaltlich des Nachweises eines höheren Schadens durch uns – 25% der Auftragssumme. Dieser Satz gilt auch für die Bemessung einer etwaigen Abstandssumme, falls wir einer Vertragsaufhebung zustimmen.
8. Transportschäden
Wir empfehlen, jede Sendung sofort nach Empfang auf etwaige Transportschäden zu untersuchen und Schäden vom Transportführer schriftlich bescheinigen zu lassen.
9. Geistiges Eigentum
Pläne, Skizzen und sonstige technische Unterlagen bleiben unser geistiges Eigentum.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Für Lieferung und Zahlung gilt als Erfüllungsort ausschließlich der Sitz des Verkäufers, also Oberösterreich, und zwar auch dann, wenn die Übergabe vereinbarungsgemäß an einem anderen Ort erfolgt. Gerichtsstand für alle sich mittelbar und unmittelbar aus dem Vertrage ergebenen Streitigkeiten ist das Bezirksgericht in Eferding. Dieser Gerichtsstand gilt auch im Falle eines Rücktritts vom Vertrag als vereinbart.
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